Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Handwerkerhof AG mit Sitz in der Schweiz, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Handwerkerhof AG deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Preisangaben in Angeboten sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.
  2. Die erste Änderung eines unverbindlich erstellten Angebots oder einer Zeichnung ist kostenlos. Ab der zweiten Änderung wird eine Pauschale von CHF 119 inkl. MwSt. pro Änderung erhoben.
  3. An sämtlichen Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  4. Die dem Angebot zugehörigen Unterlagen sind auch dann zu vergüten, wenn kein Auftrag erteilt wird.
  5. Wird ein von Handwerkerhof AG entworfener Messestand mehrfach genutzt, ohne dass Handwerkerhof AG mit dem Auf- und Abbau beauftragt wird, so erfolgt die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte nur gegen ein zusätzliches Entgelt.
  6. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziff. 3 oder 5 behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatz in Höhe von 40 % der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme vor.
  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Verpackung, Transport, Versicherung und andere Zusatzkosten werden gesondert verrechnet.
  2. Nach Auftragsbestätigung sind 50 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist am Tag der Übergabe oder spätestens zur Abnahme des Messestandes zu begleichen. Skonti oder sonstige Abzüge sind ausgeschlossen.
  3. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, behält sich die Handwerkerhof AG das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Handwerkerhof AG berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Leistungen zurückzubehalten und weitere Vorauszahlungen zu verlangen. In schwerwiegenden Fällen kann die Handwerkerhof AG bereits gelieferte Leistungen zurücknehmen oder wieder abbauen.
  5. Wird eine Messe oder Veranstaltung weniger als 28 Tage vor Beginn abgesagt oder verschoben, behalten wir pauschal 50 % der Mietkosten ein. Für konventionelle oder individuell gefertigte Messestände gelten abweichende Regelungen, mindestens jedoch dieselbe Pauschale. Auf Wunsch kann das Material kostenpflichtig eingelagert werden.
  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Handwerkerhof AG. Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister gemäß Art. 715 ZGB eintragen zu lassen.
  2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterveräussert oder verarbeitet, treten die daraus resultierenden Forderungen des Auftraggebers automatisch an die Handwerkerhof AG über.
  1. Die vertraglich vereinbarte Fertigstellung erfolgt spätestens bis 18.00 Uhr am Tag vor Messebeginn, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Änderungen nach Vertragsschluss oder unterlassene Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber können vereinbarte Termine verzögern. Solche Verzögerungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
  3. Kleine Restarbeiten dürfen bis zur Eröffnung der Messe ausgeführt werden, sofern die Nutzung des Standes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  4. Bei Lieferverzögerungen, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden (z. B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Mehrkosten können dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
  5. Geringfügige technische oder gestalterische Abweichungen, die keinen Einfluss auf die Funktion oder Qualität haben, gelten nicht als Mangel.
  1. Die Abnahme erfolgt spätestens bis 18.00 Uhr am Tag vor Messebeginn. Hierzu wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu melden. Unterlassene oder verspätete Mängelrügen führen zum Verlust entsprechender Ansprüche.
  3. Nimmt der Auftraggeber den Stand in Gebrauch, ohne Mängel zu melden, gilt die Leistung als abgenommen.
  4. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Abnahmetermin unentschuldigt nicht, kann die Abnahme nach Ankündigung als erfolgt gelten.
  5. Bereits fertiggestellte Leistungen, die vor der Abnahme ohne Verschulden der Handwerkerhof AG beschädigt oder zerstört werden, sind dennoch zu vergüten.
  1. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese zweimal fehl, kann er eine Minderung oder Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
  2. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet die Handwerkerhof AG nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  1. Mietobjekte sind vom Auftraggeber im Zeitraum von 18.00 Uhr des Tages vor Messebeginn bis 07.00 Uhr des Tages nach Messeschluss angemessen zu versichern (z. B. Ausstellungsversicherung).
  2. Der Auftraggeber trägt während dieses Zeitraums die volle Verantwortung und Haftung für Verlust oder Beschädigung der ihm überlassenen Mietobjekte.
  1. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Handwerkerhof AG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Handwerkerhof AG zuständig.
  3. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Schweiz. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

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